Alle Informationen bezüglich Vertragsende findest du hier
Bitte zögere nicht, dich an uns zu wenden, wenn du zusätzliche Informationen benötigst.
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Wie bin ich versichert?
Bitte beachte, dass du auch nach deiner Aufgabe wie folgt versichert bist:
Bei Unfall – SUVA
Schliessung der Versicherungslücke.
- Wenn dein Vertrag endet oder du unbezahlte Ferien nimmst, bist du noch immer für 31 Tage ab deinem letzten Arbeitstag für Nichtberufsunfälle gedeckt.
- Nach 31 Tagen bist du nicht mehr für Unfälle gedeckt – das kann teuer werden. Deshalb ist es sinnvoll, diese Versicherungslücke mit einer Haftpflichtversicherung zu schliessen und bis zu sechs zusätzliche Monate (180 Tage) Deckung zu geniessen.
Im Falle eines Unfalls länger abgesichert sein.
Mit einer Haftpflichtversicherung wird die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung verlängert:
- Wenn du vor Ablauf der einmonatigen verlängerten Deckungsfrist eine Haftpflichtversicherung bei der SUVA abschliesst, verlängert sich deine Nichtberufsunfallversicherungsdeckung um bis zu sechs weitere Monate.
- Die Versicherungsleistungen richten sich nach den Bestimmungen des UVG.
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Wer kann versichert werden? (optional)
- Arbeitnehmende, die mindestens 8 Stunden pro Woche in einem bei der SUVA versicherten Unternehmen gearbeitet haben.
- Achtung: Um eine nahtlose Abredeversicherung bei der SUVA abschliessen zu können, darf der letzte Tag mit mindestens halbem Gehaltsanspruch nicht länger als 31 Tage zurückliegen.
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Was kostet eine Abredeversicherung?
- Eine monatliche Prämie kostet 45.00 Franken
- Der Betrag muss auch für abgelaufene Kalendermonate gezahlt werden.
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Wo kann ich die Abredeversicherung abschliessen?
Klicke bitte auf den folgenden LINK
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Krankenstand – Zürich Versicherung
- Der Anspruch auf KTG endet am letzten Arbeitstag
- Es besteht die Möglichkeit, weiterhin bei der Zürich-Versicherung versichert zu sein, im Anhang findest du das Überweisungsformular.
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Vorsorge 2. Säule
- Swissstaffing ist unser Vorsorgepartner und ist verantwortlich, den Vorgang der Verschiebung deiner zweiten Säule abzuwickeln.
- Diese wird den gesamten Betrag an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers überweisen.
- Wenn du keinen neuen Arbeitgeber hast, wird diese für dich ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Dies entspricht dem Schweizer Recht.
- Wir werden Swissstaffing über die Kündigung informieren, und diese wird per Post mit dir Kontakt aufnehmen, um direkt von dir Informationen zu erhalten. Dieser Vorgang kann einige Monate dauern.
- Wenn sich deine Adresse in der Zwischenzeit ändert oder du Fragen hast, dann lass es uns bitte wissen.
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Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfordern?
- Als dein Arbeitgeber ist Randstad für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses für dich verantwortlich. Dies entspricht dem Schweizer Recht.
- Du kannst dich jederzeit an uns wenden, wenn du eines benötigst.
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Wie erhalte ich Dokumente für meine Steuererklärung? (wenn du anspruchsberechtigt bist)
- Falls du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, wird Randstad 2 Monate vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung alle erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel den Lohnausweis, per Post zukommen lassen.
- Wenn sich deine Adresse in der Zwischenzeit ändert oder du Fragen hast, dann lass es uns bitte wissen.
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Wo erhalte ich die Dokumente für die Verdienstausfallversicherung (wenn du anspruchsberechtigt bist)
- Wenn du keinen neuen Arbeitgeber hast und in der Schweiz arbeitslos bleibst, bist du verpflichtet, dich bei einem der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (LINK) zu melden.
- Wenn während des Anmeldeverfahrens Dokumente von deinem vorherigen Arbeitgeber benötigt werden, wie zum Beispiel die "Arbeitsgeberbescheinigung", wird Randstad dir diese innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stellen.